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Das neue Volksschulgesetz lässt für die Sekundarstufe der Volksschule zwei Grundmodelle zu: Schulen mit drei Abteilungen (die frühere Dreiteilige Sekundarstufe) und solche mit zwei Abteilungen (die frühere Gegliederte Sekundarstufe). In beiden Varianten ist es möglich, bis zu drei Fächer in unterschiedlichen Anforderungsstufen zu unterrichten. Das ergibt bereits acht mögliche Schulmodelle. Darüber hinaus sind auch Mischformen möglich. Diese Modellvielfalt macht unser Schulsystem auf der Sekundarstufe für Eltern und Betriebe, die Lehrlinge ausbilden, unübersichtlich und es schafft bei Wohnortswechsel zum Teil erhebliche Schwierigkeiten für Eltern und Jugendliche.
Mit der Neukonzeption des 9. Schuljahres wird derzeit eine bedeutende Neuerung umgesetzt: Die Sekundarschülerinnen und Sekundarschüler werden individueller auf den Übertritt in die Berufsbildung oder in eine weiterführende Schule vorbereitet. Verschiedene Untersuchungen zeigen aber, dass die Sekundarstufe vor weiteren Herausforderungen steht: Schülerinnen und Schüler aus C-Klassen sind beim Übertritt ins Berufsleben deutlich benachteiligt. Viele Sekundarschülerinnen und Sekundarschüler sind nicht in Anforderungsstufen eingeteilt, die ihrem Leistungspotenzial entsprechen. Und im grossen Zulauf zum Langzeitgymnasium manifestiert sich eine gewisse Skepsis gegenüber der Sek A als Schultyp für leistungsstarke Schülerinnen und Schüler.
Der Bildungsrat hat schon im Jahre 2004 auf diese Tatsachen reagiert und einen Grundsatzentscheid zur Weiterentwicklung der Sekundarstufe I gefällt. Der Regierungsrat seinerseits hat 2005 in seinem Bericht zu einem Postulat aus dem Zürcher Kantonsrat festgehalten, dass die notwendige Weiterentwicklung der Sekundarstufe I als gemeinsamer Prozess von Politik, Behörden, Lehrerschaft, Wissenschaft und Eltern zu gestalten sei.
Die Bildungsdirektion wird das Projekt Chance Sek bis ins Jahr 2010 vorbereiten und umsetzen. Ziel ist die Erarbeitung eines einheitlichen, praktikablen und finanzierbaren Schulmodells, das den Zielsetzungen der Sekundarstufe der Volksschule entspricht und dabei auch möglichst vielen Erwartungen der verschiedenen Anspruchsgruppen gerecht werden kann. Erst ab 2010 wird dann auf der Basis dieses Modellvorschlages eine entsprechende Gesetzesvorlage ausgearbeitet, die den regulären Entscheidungs- und Instanzenweg nehmen wird.
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